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Das '''Datenschutzrecht''' ist zum Ansehen und Entsperren [[Datensätze sperren|gesperrter Datensätze]] und zum Ansehen des [[Datenzugriffsprotokoll]]s erforderlich. Nicht zuletzt wegen der von uns beobachteten freizügigen Vergabe von Zugriffsrechten haben wir das Sonderrecht für die mit der Version 3.90 hinzugekommenen Datenschutzfunktionen unabhängig vom sonstigen Rechtesystem gemacht; es ist also ''nicht'' automatisch in den Administratorrechten enthalten. Nur genau ein Mitarbeiter kann dieses Recht haben, und nur dieser Mitarbeiter hat das Recht, es an einen anderen Mitarbeiter zu übertragen. Dieser eine Mitarbeiter sollte natürlich der Datenschutzbeauftragte sein oder – wenn ein solcher nicht vorhanden ist – der Inhaber bzw. Geschäftsführer. Für das Sperren von Datensätzen ist dieses Recht ''nicht'' erforderlich; es genügen die Administratorrechte. Um einem Mitarbeiter das Datenschutzrecht zu geben, öffnen Sie die Maske „Benutzerdaten“ (in der auch die übrigen Benutzerrechte vergeben werden) und setzen Sie das Häkchen „Datenschutzverantwortlicher“. Haben Sie selbst schon dieses Recht, verlieren Sie es, wenn Sie es einem anderen Benutzer geben. Nach einer Neuinstallation von POLARIS (oder nach dem Update auf die Version 3.90) hat noch kein Mitarbeiter das Datenschutzrecht. In dieser Phase kann sich jeder Administrator dieses Recht geben. Nach der Vergabe dieses Rechts muss sich der betroffene Mitarbeiter neu in POLARIS anmelden, damit es wirksam wird.
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