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Das '''Datenschutzrecht''' ist zum Ansehen und Entsperren [[Datensätze sperren|gesperrter Datensätze]] und zum Ansehen des [[Datenzugriffsprotokoll]]s erforderlich. Nicht zuletzt wegen der von uns beobachteten freizügigen Vergabe von Zugriffsrechten haben wir das Sonderrecht für die mit der Version 3.90 hinzugekommenen Datenschutzfunktionen unabhängig vom sonstigen Rechtesystem gemacht; es ist also ''nicht'' automatisch in den Administratorrechten enthalten. Nur genau ein Mitarbeiter kann dieses Recht haben, und nur dieser Mitarbeiter hat das Recht, es an einen anderen Mitarbeiter zu übertragen. Dieser eine Mitarbeiter sollte natürlich der Datenschutzbeauftragte sein oder – wenn ein solcher nicht vorhanden ist – der Inhaber bzw. Geschäftsführer. Für das Sperren von Datensätzen ist dieses Recht ''nicht'' erforderlich; es genügen die Administratorrechte.
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