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POLARIS: Die Bedingungen zum Support- und Updatevertrag |
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Stand: 03.07.2019
1 Vertragsgegenstand
Der Kunde erhält die Berechtigung, Updates der Software POLARIS aus dem Internet herunterzuladen. Darüber hinaus hat der Kunde Anspruch auf einen Support per Telefon und E-Mail.
2 Umfang und Erscheinungsweise der Updates
Die Updates erscheinen mindestens viermal pro Kalenderjahr, jeweils dann, wenn Erweiterungen des Funktionsumfangs, Detailverbesserungen, Korrekturen sowie Anpassungen an geänderte technische oder branchenspezifische Rahmenbedingungen dies erforderlich machen. Die Erscheinungsweise der Updates ist ausdrücklich nicht an bestimmte Termine (z.B. Quartalsbeginn) gebunden.
3 Umfang des Supports
Der Kunde hat Anspruch auf Support per Telefon und E-Mail. Das Servicetelefon ist in der Regel mindestens 30 Stunden pro Woche besetzt, wobei Ausnahmen möglich sind (z.B. Brückentage). Die jeweils aktuellen Telefonzeiten sind auf unserer Webseite zu finden. Anfragen per E-Mail werden auch außerhalb dieser Zeiten beantwortet, soweit Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Datenübernahmen, Supportleistungen vor Ort sowie individuelle Anpassungen der Software werden nach Absprache gesondert berechnet.
4 Vertragsdauer und Kündigung
Die Laufzeit des Vertrags beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels bzw. der E-Mail- bzw. Faxeingang.
5 Nutzung der Software nach Vertragsende
Der Kunde hat das Recht, die Software POLARIS auch nach der Kündigung dieses Vertrags mit dem Funktionsumfang der freien Version weiterzunutzen. Er hat jedoch nicht mehr das Recht, Updates einzuspielen, unabhängig davon, ob diese aus den Internetseiten der Firma Gallwitz heruntergeladen oder über Dritte bezogen werden.
6 Kosten und Zahlungsweise
Die Vertragsgebühren verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%). Halbjährliche, vierteljährliche und monatliche Zahlungsweise ist nur im Lastschrifteinzugsverfahren möglich. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) von Lastschriften wird auf 7 Kalendertage verkürzt. Geht eine Lastschrift zurück, so hat die Firma Gallwitz das Recht, eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 € zzgl. der angefallenen Bankgebühren zu berechnen.
7 Preisgarantie
Der beim Vertragsabschluss gültige Preis bleibt für die gesamte Laufzeit gültig, sofern Vertragsart und Zahlungsweise unverändert bleiben. Lediglich bei existenzbedrohenden inflationären Tendenzen hat die Firma Gallwitz das Recht, die Preise maximal im Verhältnis zur Steigerung des Lebenshaltungsindex des statistischen Bundesamtes anzugleichen.
8 Folgen verspäteter Zahlung
Verspätet sich der Eingang einer Zahlung, so sind die Mitarbeiter der Firma Gallwitz berechtigt, bis zum Eingang der Zahlung den Support zu verweigern und den Internetzugang zum Download der Updates zu sperren. Verspätet sich der Eingang einer Zahlung um mehr als vier Wochen, so ist die Firma Gallwitz berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 7,50 € zu berechnen. Erfolgt die Zahlung inkl. der Mahngebühr nicht innerhalb von zwei Wochen nach einer schriftlichen Mahnung, so ist die Firma Gallwitz berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
9 Änderungen der Bedingungen
Die Firma Gallwitz behält sich vor, diese Bedingungen zum jeweiligen Vertragsablauf zu ändern. Sofern diese Änderung zum Nachteil des Kunden erfolgt, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
10 Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, vor dem Einspielen eines Updates eine Datensicherung durchzuführen und diese Sicherung mindestens bis zur Installation des folgenden Updates aufzubewahren.
11 Geheimhaltung
Von der Firma Gallwitz zugeteilte Zugangskennungen und Passwörter sind vertraulich aufzubewahren und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Erlaubnis der Firma Gallwitz zugänglich gemacht werden. Mitarbeiter des Kunden, denen Passwörter mitgeteilt werden, sind auf die Geheimhaltungspflicht hinzuweisen.
12 Haftung
Die Firma Gallwitz haftet, soweit gesetzlich zulässig, in keinem Fall für Schäden, die bei der Verwendung der Software, durch den Ausfall der Software oder beim Einspielen eines Updates entstehen, dies gilt insbesondere auch für Schäden, die auf mangelhafte Datensicherung des Kunden zurückzuführen sind.
13 Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen gültig. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck am ehesten erreicht wird.
14 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Augsburg als vereinbart. |
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