Software-Lizenzvertrag
1 Gültigkeit
(1) Sie erklären sich mit diesem Vertrag einverstanden, sobald Sie die Software kopiert oder installiert haben.

2 Anzahl der Installationen und Benutzer
(1) Sie sind berechtigt, soviele Kopien der Software zu installieren, wie Lizenzen im Kauf- oder Wartungsvertrag vereinbart worden sind. Wird die Software auf einem Netzwerkserver installiert, so dürfen nur soviele Anwender gleichzeitig damit arbeiten, wie Lizenzen im Kaufvertrag vereinbart worden sind. Sie dürfen außerdem für jeden lizenzierten Arbeitsplatz eine Kopie der Software auf einem tragbaren Computer installieren, wenn diese Kopie nicht gleichzeitig mit der auf dem normalen Arbeitsplatz verwendet wird. Die tragbaren Computer dürfen - außer zum Datenabgleich - nicht als Arbeitsplatz im Netzwerk verwendet werden.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für als Freeware erhältliche Softwareprodukte, für die kein Kauf-, sondern lediglich ein Wartungs-, Support- und/oder Updatevertrag abgeschlossen wurde.


3 Registrierung und Nutzung kostenfreier Software
(1) Steht eine Software kostenfrei als Vollversion zur Verfügung, so gewährt Ihnen die Firma Gallwitz das Recht, diese uneingeschränkt gewerblich einzusetzen, allerdings unter zwei Voraussetzungen:
a) Sie lassen die Software registrieren und
b) Sie geben bei der Registrierung Ihre korrekten Daten (Name, Firmenbezeichnung, Adresse, E-Mail) an.
(2) Die Anmeldung im Onlinebereich ist gleichbedeutend mit einer Registrierung per Fax.
(3) Die Registrierung muß jährlich verlängert werden.

4 Kopien
(1) Sie sind berechtigt, Sicherheitskopien der Originaldatenträger zu erstellen. Außerdem dürfen Sie Kopien der Originaldatenräger auf einem Netzwerkserver anlegen, um die Software über das Netzwerk auf anderen Rechnern zu installieren, sofern im Kaufvertrag entsprechend viele Lizenzen vereinbart wurden.
(2) Als Freeware erhältliche Softwareprodukte dürfen beliebig kopiert werden.

5 Vermietung
(1) Sie sind nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu verleihen, zu vermieten oder zu verleasen.

6 Softwareübertragung
(1) Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem Lizenzvertrag dauerhaft zu übertragen. Dieses Recht haben Sie jedoch nur, wenn die Übertragung als Teil eines Verkaufs erfolgt, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien zurück, Sie übertragen das vollständige Softwareprodukt (einschließlich aller Komponenten, der Originaldisketten und des gedruckten Materials, aller Updates und dieses Lizenzvertrags) und der Empfänger stimmt den Bedingungen dieses Vertrags zu. Sofern das Softwareprodukt ein Update ist, so muß jede Übertragung auch alle Vorversionen des Produkts umfassen.
(2) Als Freeware erhältliche Softwareprodukte dürfen ohne Einschränkung beliebig an Dritte weitergegeben werden. Das gilt auch für auf einem Datenträger gegen eine Schutzgebühr von nicht mehr als € 20,- netto erhaltene Software, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
(3) Wartungs-, Support- und/oder Updateverträge können nicht an Dritte übertragen werden, es sei denn, die Übertragung wird durch eine änderung der Rechtsform Ihrer Firma notwendig.
(4) Über einen kostenpflichtigen Updatevertrag erhaltene Updates dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.

7 Urheberrecht
(1) Die Rechte an der Software sowie dem gedruckten Begleitmaterial liegen bei der Firma Gallwitz Softwareentwicklung oder deren Lieferanten. Das Produkt wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Sie sind nicht berechtigt, die gedruckten Materialien, die dem Softwareprodukt beiliegen, zu kopieren, es sei denn, die Kopien dienen als Arbeitsunterlagen für berechtigte Anwender der Software.

8 Keine Haftung für Folgeschäden
(1) Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Softwarehersteller oder dessen Lieferant auf keinen Fall für irgendwelche Schäden gleich welcher Art. Das gilt insbesondere für Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust geschäftlicher Informationen oder andere Vermögensschäden, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
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